Kündigung

Kündigen, zum richtigen Termin

Als Mieter kündigst du unbefristete Wohnraumverträge mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Grund. Entscheidend ist, wann die Kündigung ankommt: bis zum dritten Werktag eines Monats zählt dieser Monat mit, danach verschiebt sich alles um einen Monat. Die Kündigung muss unterschrieben auf Papier sein, eine Mail genügt der Form nicht.

Die Frist und der dritte Werktag

Für den Mieter gilt nach § 573c BGB eine Frist von drei Monaten, unabhängig davon, wie lange er schon wohnt. Gekündigt wird immer zum Ende eines Monats. Ein Grund ist nicht nötig, und du musst keinen nennen.

Der Stichtag ist der dritte Werktag des Monats. Kommt die Kündigung bis dahin an, endet der Vertrag zum Ablauf des übernächsten Monats. Kommt sie später, zählt der Monat nicht mehr mit, und das Ende verschiebt sich um einen weiteren Monat. Eine Kündigung, die am 2. Oktober ankommt, beendet den Vertrag zum 31. Dezember; kommt dieselbe Kündigung am 6. Oktober an, endet er zum 31. Januar.

Es zählt der Zugang beim Vermieter, nicht das Datum auf deinem Schreiben und nicht der Poststempel. Wer auf Nummer sicher geht, wirft sie mit Zeugen ein oder schickt sie per Einwurf-Einschreiben und notiert sich die Sendungsnummer.

Die Form: Papier, unterschrieben

Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags bedarf der Schriftform (§ 568 BGB). Das heißt: ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben, im Original zugestellt. Eine Mail, eine Nachricht im Portal oder ein Scan erfüllen die Form nicht.

Stehen mehrere Personen im Vertrag, müssen auch alle unterschreiben. Ein Mitbewohner kann sich nicht allein aus einem gemeinsamen Vertrag kündigen; dafür braucht es eine Vereinbarung mit dem Vermieter.

Viele Vermieter akzeptieren in der Praxis eine Mail und bestätigen sie. Das ist bequem, aber es ist ihre Kulanz, kein Recht. Wenn es auf den Termin ankommt, schick das Original hinterher.

Befristet, Staffel, Kündigungsverzicht

Nicht jeder Vertrag ist unbefristet. Ein echter Zeitmietvertrag nach § 575 BGB braucht einen im Vertrag genannten Grund, etwa Eigenbedarf nach Ablauf; ohne diesen Grund gilt der Vertrag als unbefristet, und du kannst normal kündigen. Ein befristeter Vertrag kann während der Laufzeit meist gar nicht ordentlich gekündigt werden, von beiden Seiten nicht.

Verbreitet ist auch der beiderseitige Kündigungsverzicht für ein oder zwei Jahre. Er ist in Grenzen zulässig, bindet dann aber auch dich. Lies vor der Unterschrift genau, ob so eine Klausel im Vertrag steht, sie entscheidet darüber, ob du nach sechs Monaten gehen kannst.

Der Mythos vom Nachmieter

Einen allgemeinen Anspruch, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, wenn man einen Nachmieter stellt, gibt es nicht. Der Vermieter muss ihn nicht nehmen. Nur in besonderen Härtefällen, etwa einem berufsbedingten Umzug weit weg oder einem Pflegefall, kann ein Anspruch entstehen, und auch dann muss der Vorgeschlagene zumutbar sein.

In der Praxis klappt es trotzdem oft, weil es auch für den Vermieter bequem ist. Frag früh, schlage zwei oder drei Kandidaten vor und halte die Absprache schriftlich fest. Ohne schriftliche Zustimmung läuft dein Vertrag weiter, auch wenn jemand anderes schon eingezogen ist.

Wie es bei uns läuft

Unsere Langzeit-Verträge laufen unbefristet, die Frist beträgt drei Monate zum Monatsende, und wir rechnen sie nach derselben Regel: Kommt deine Kündigung bis zum dritten Werktag an, zählt der Monat mit. Schick sie an booking@stacey.de, wir bestätigen dir schriftlich das genaue Enddatum, damit es darüber später keine Diskussion gibt. Einen Nachmieter musst du nicht suchen, das Zimmer wird am Tag nach deinem Auszug automatisch wieder angeboten. Wird es früher neu vermietet, können wir dein Ende auf Wunsch vorziehen, ein Anspruch darauf besteht nicht. Kurzzeit-Buchungen haben ein festes Enddatum und werden nicht gekündigt.

Kurz beantwortet

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?+

Drei Monate zum Monatsende, unabhängig von der Wohndauer (§ 573c BGB). Für Vermieter verlängert sie sich mit den Jahren, für Mieter nicht.

Was bedeutet die Drei-Werktage-Regel?+

Kommt die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats an, zählt dieser Monat als erster der drei. Danach beginnt die Frist erst im Folgemonat, der Vertrag endet also einen Monat später. Samstage zählen dabei mit, Sonn- und Feiertage nicht.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?+

Rechtlich nicht. § 568 BGB verlangt Schriftform, also ein unterschriebenes Original. Viele Vermieter akzeptieren eine Mail und bestätigen sie, aber das ist Kulanz. Kommt es auf den Termin an, schick das Original hinterher.

Komme ich mit einem Nachmieter früher raus?+

Nur wenn der Vermieter zustimmt oder ein Härtefall vorliegt. Einen allgemeinen Nachmieteranspruch gibt es nicht. Ohne schriftliche Zustimmung läuft dein Vertrag weiter, auch wenn schon jemand anderes dort wohnt.

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?+

Nein. Als Mieter kündigst du ohne Begründung. Ein Grund ist nur beim Vermieter nötig, der ein berechtigtes Interesse braucht.

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