AGB

Vertragsbedingungen für Shortstay-Buchungen

Wofür diese Bedingungen gelten

Diese AGB gelten für Shortstay-Buchungen (bis zu 180 aufeinanderfolgende Tage) in STACEY Locations. Für Longstay-Mietverhältnisse (ab 3 Monaten) gilt der separat unterschriebene Mietvertrag, nicht diese Bedingungen.

Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung. Maßgeblich ist nach § 17 Absatz 1 die englische Fassung.

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen zur Beherbergung („Suiten“) sowie für alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen der Stacey Real Estate GmbH, Brooktorkai 7, 20457 Hamburg („STACEY“).
  2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden unabhängig von ihrem Inhalt keine Anwendung, es sei denn, STACEY hat ihrer Geltung vorab ausdrücklich in Textform zugestimmt.
  3. Die Suite wird ausschließlich zur Nutzung während des vereinbarten Beherbergungszeitraums vermietet. Suiten sind zu Urlaubs- oder Geschäftsreisezwecken zu buchen und ausdrücklich nicht zu Wohnzwecken.

§2 Vertragsschluss, Vertragsparteien, Mindestalter, Verjährung

  1. Mit Abschluss einer Buchung gibt der Gast ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn STACEY die Buchung annimmt. Die Annahme erfolgt durch die Buchungsbestätigung von STACEY in Textform, spätestens durch Bereitstellung der Suite. STACEY kann eine Buchung nach billigem Ermessen ablehnen.
  2. Vertragsparteien sind STACEY und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet dieser Dritte gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. In diesem Fall wird der Dritte ebenfalls Vertragspartei und fällt in den Geltungsbereich dieser Bedingungen.
  3. Das Mindestalter für eine Buchung beträgt 18 Jahre. Minderjährige dürfen eine Suite nicht ohne volljährige Begleitperson bewohnen.
  4. Die Untervermietung der Suiten sowie ihre Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbergung bedürfen der vorherigen Zustimmung von STACEY in Textform. Dasselbe gilt für die Nutzung der Suite durch Personen oder Besucher, die über die vertraglich vorgesehene Personenzahl hinausgehen.
  5. Alle Ansprüche gegen STACEY verjähren ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STACEY beruhen.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. STACEY ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Suiten oder einen gleichwertigen Ersatz bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Suite und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen von STACEY geltenden oder vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die der Gast unmittelbar oder über STACEY veranlasst, die von Dritten erbracht und von STACEY verauslagt werden.
  3. Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Ändert sich der anwendbare Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Kommunale Abgaben, die der Gast nach geltendem Recht schuldet, etwa Kurtaxe oder Tourismusabgaben, sind nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
  4. Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöht sich der von STACEY allgemein für die jeweiligen Leistungen berechnete Preis, ist STACEY berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, zu erhöhen.
  5. STACEY kann die geltenden Preise ferner anpassen, wenn der Gast nach der Buchung die Anzahl der gebuchten Suiten, den Leistungsumfang oder die Aufenthaltsdauer ändern möchte und STACEY diesen Änderungen zustimmt. Änderungen bedürfen der Textform.
  6. Erhält der Gast im Buchungsvorgang die Möglichkeit, besondere, nicht vertragsgegenständliche Wünsche anzugeben, sind diese für STACEY unverbindlich. Ein Anspruch des Gastes darauf, dass die Suite diesen Wünschen entspricht, besteht nur, wenn STACEY dies ausdrücklich in Textform bestätigt hat.
  7. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der volle Preis der gebuchten Unterkunft im Voraus über das bei der Buchung gewählte Zahlungsmittel zu zahlen. Der vereinbarte Anreisetag beginnt um 16:00 Uhr des gebuchten Anreisedatums. STACEY ist berechtigt, entstandene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Verzug stehen STACEY die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB zu. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  8. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden 3,00 EUR berechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
  9. STACEY ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Kaution zu verlangen. Höhe und Zahlungszeitpunkte können im Vertrag vereinbart werden. STACEY ist dann berechtigt, sich bei Zahlungsverzug des Gastes aus der Kaution zu befriedigen, etwa durch Belastung der Kreditkarte des Gastes mit dem vereinbarten Entgelt.
  10. Der Gast kann gegen Forderungen von STACEY nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Gast nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
  11. Bei Zahlungsverzug von mehr als fünf Kalendertagen nach Fälligkeit ist STACEY berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen und die Räumung der Suite ohne weitere Ankündigung zu verlangen. Das Recht von STACEY auf Schadensersatz und ausstehende Zahlung bleibt unberührt. Ein Anspruch des Gastes auf weitere Nutzung der Suite besteht in diesem Fall nicht.
  12. Veranlasst der Gast eine Rückbuchung oder Zahlungsumkehr in Bezug auf Beträge, die STACEY wirksam zustehen, ist STACEY berechtigt, den offenen Betrag unverzüglich erneut zu belasten und alle dadurch tatsächlich entstandenen Bank-, Zahlungsdienstleister- und Inkassokosten vom Gast zu ersetzen zu verlangen.

§4 Rauchverbot, verbotene Substanzen, Tiere, Besuch, Ruhestörung

  1. Die Suiten sind Nichtraucherbereiche. Rauchen ist in den Suiten und in allen Gemeinschaftsbereichen untersagt; das Verbot umfasst Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten, Verdampfer, Tabakerhitzer, Wasserpfeifen und vergleichbare Produkte. Bei Verstoß ist STACEY zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann STACEY bei Nikotingeruch in der Suite eine Sonderendreinigung durchführen; die Kosten betragen mindestens 250,00 EUR und trägt der Gast. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. STACEY behält sich ferner vor, dem Gast alle Kosten in Rechnung zu stellen, die durch das Auslösen der Brandmeldeanlage infolge eines Verstoßes gegen das Rauchverbot entstehen.
  2. Der Konsum, die Aufbewahrung, die Herstellung, der Verkauf, die Weitergabe und die Entsorgung illegaler Drogen, Betäubungsmittel, drogenbezogenen Zubehörs, von Lachgaskartuschen oder vergleichbaren Substanzen oder Abfällen sind untersagt und stellen einen vertragswidrigen Gebrauch dar. § 4 Absatz 1 Sätze 3 bis 5 gelten entsprechend.
  3. Die Haltung von Tieren in den Suiten ist nicht gestattet, es sei denn, STACEY hat vorab in Textform zugestimmt. Wird ein Tier ohne Zustimmung gehalten, kann STACEY eine Sonderreinigungspauschale von 150,00 EUR berechnen; dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind, und STACEY kann einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen. Anerkannte Assistenztiere (z. B. Blindenführhunde) sind gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises kostenfrei gestattet.
  4. Der Gast darf die Suite nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen, insbesondere nur durch die darin vorgesehenen Personen. Jede Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung von STACEY in Textform. Bei Verstoß ist STACEY berechtigt, dem Gast eine Pauschale von 100,00 EUR pro Nacht und pro zusätzlicher Person zu berechnen und den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, und STACEY kann einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen.
  5. Um ein rücksichtsvolles Umfeld für alle Gäste zu gewährleisten, ist jedes Verhalten untersagt, das die Ruhe stört, übermäßigen Lärm verursacht oder andere beeinträchtigt; dazu zählen laute Musik, Schreien und jedes störende Verhalten. Das Veranstalten oder Ausrichten von Partys ist ausdrücklich verboten. Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr. Bei Verstoß kann STACEY abmahnen, den Zugang zu ihren Leistungen aussetzen oder dauerhaft entziehen und den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen. STACEY kann ferner eine Pauschale von 250,00 EUR je Verstoß berechnen; dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, und STACEY kann einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, einschließlich zusätzlicher Sicherheits-, Reinigungs- und Reparaturkosten sowie eines Umsatzausfalls, weil die Suite nicht vermietbar ist.
  6. Die Gemeinschaftsflächen einschließlich Küchen, Lounges und geteilter Räume sind rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen zu nutzen und nach der Nutzung sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.

§5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe, Höchstaufenthalt

  1. Ein Anspruch des Gastes auf die Bereitstellung einer bestimmten Suite besteht nicht.
  2. Gebuchte Suiten stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Suite spätestens um 11:00 Uhr geräumt zurückzugeben. Für eine darüber hinausgehende Nutzung kann STACEY Entschädigung wie folgt verlangen: 80 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), wenn die Suite bis 18:00 Uhr zurückgegeben wird; 100 % des regulären Tagespreises, wenn sie nicht bis 18:00 Uhr zurückgegeben wird. Ein vertraglicher Anspruch des Gastes auf verlängerte Nutzung wird dadurch nicht begründet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass STACEY kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; STACEY kann einen höheren Schaden geltend machen.
  4. Die Suite ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurde. Der Gast hat alle persönlichen Gegenstände zu entfernen und eingebrachten Abfall und Lebensmittel ordnungsgemäß zu entsorgen. Wird Abfall nicht entsorgt, werden Gegenstände zurückgelassen oder erfordert eine über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzung eine Sonderreinigung, kann STACEY dem Gast je nach Zustand der Suite eine Reinigungspauschale von mindestens 50,00 EUR und bis zu 200,00 EUR berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind, und STACEY kann einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen.
  5. Am Abreisetag sind alle Schlüssel und etwaige Zugangskarten zurückzugeben. Für jeden verlorenen oder nicht zurückgegebenen Schlüssel und jede Zugangskarte kann STACEY eine Pauschale von 40,00 EUR berechnen; dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. STACEY kann einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, insbesondere die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage, soweit aus Sicherheitsgründen erforderlich, sowie zusätzliche Reinigungskosten und einen Umsatzausfall.
  6. Suiten können für höchstens 182 aufeinanderfolgende Tage gebucht werden.
  7. Eine Buchung oder eine Reihe aufeinanderfolgender Buchungen über 182 Tage hinaus begründet kein Wohnraummietverhältnis nach deutschem Mietrecht und darf nicht als solches ausgelegt werden. Jede Buchung stellt einen eigenständigen und unabhängigen Beherbergungsvertrag dar.

§6 Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise durch den Gast

  1. Der Gast kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder STACEY der Stornierung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts und die Zustimmung zur Stornierung bedürfen jeweils der Textform.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für Buchungen zum flexiblen Tarif die folgenden Stornobedingungen. Der Anreisetag beginnt um 18:00 Uhr des gebuchten Anreisedatums.
    • Aufenthalte von 1 bis 6 Nächten: kostenfreie Stornierung bis 18:00 Uhr am Anreisetag; danach eine Stornogebühr von 100 % der Kosten der ersten 3 Nächte.
    • Aufenthalte von 7 bis 28 Nächten: kostenfreie Stornierung bis 18:00 Uhr am Anreisetag; danach eine Stornogebühr von 100 % der Kosten der ersten 7 Nächte.
    • Aufenthalte ab 29 Nächten: kostenfreie Stornierung bis 3 Tage vor dem Anreisedatum; danach eine Stornogebühr von 100 % der Kosten der ersten 7 Nächte.
  3. Hat der Gast einen zu einem reduzierten Preis angebotenen, nicht erstattungsfähigen Tarif gewählt, erfolgt bei Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise keine Erstattung, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.
  4. Storniert der Gast außerhalb des kostenfreien Stornofensters oder erscheint er nicht (No-Show), behält STACEY den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung; anzurechnen sind ersparte Aufwendungen und Erlöse aus anderweitiger Vermietung der Suite. STACEY kann den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschal berechnen; in diesem Fall zahlt der Gast 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Unterkunft. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass STACEY kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Bei vorzeitiger Abreise nach dem Check-in ist eine Erstattung des vereinbarten Entgelts für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen, vorbehaltlich der gesetzlich zwingenden Anrechnung ersparter Aufwendungen und von Erlösen aus anderweitiger Vermietung.
  6. Die Beherbergung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums ist nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB vom gesetzlichen Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ausgenommen. Dem Gast steht daher für die Buchung kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  7. Für Gruppenbuchungen ab fünf Suiten gelten gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen, die vorab anzufragen sind.

§7 Rücktritt und Kündigung durch STACEY

  1. Ist vereinbart, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist STACEY in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn andere Kunden nach den gebuchten Suiten fragen und der Gast auf Rückfrage von STACEY innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Kaution auch nach Ablauf einer von STACEY gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist STACEY zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. STACEY ist ferner berechtigt, den Vertrag aus sachlich gerechtfertigtem wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn: (a) höhere Gewalt oder andere von STACEY nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; (b) die Suite unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht wurde, etwa zur Person des Gastes, zu seiner Zahlungsfähigkeit oder zum Aufenthaltszweck; (c) STACEY begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Nutzung der Suite den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von STACEY oder ihrer Locations in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich von STACEY zuzurechnen ist; (d) der Zweck oder der Anlass des Aufenthalts rechtswidrig ist; (e) ein unzulässiger Weiterverkauf, eine Untervermietung oder eine Weitervermittlung der Suite erfolgt; oder (f) der Gast in sonstiger Weise wesentlich gegen diese Bedingungen verstößt, insbesondere durch schwerwiegendes vertragswidriges Verhalten, einschließlich Prostitution oder anderer gewerblicher sexueller Dienstleistungen auf dem Gelände, drogenbezogenen Verhaltens oder aggressiven, beleidigenden, bedrohenden, diskriminierenden oder gewalttätigen Verhaltens gegenüber Mitarbeitern, anderen Gästen, Nachbarn oder Dritten.
  4. STACEY unterrichtet den Gast unverzüglich über die Ausübung ihres Rücktritts- oder Kündigungsrechts.
  5. Tritt STACEY berechtigt vom Vertrag zurück oder kündigt sie ihn berechtigt, steht dem Gast kein Anspruch auf Schadensersatz zu. STACEY kann den Check-in verweigern, den Zugang sperren, den Gast aus der Suite entfernen und alle daraus entstehenden Kosten und Schäden ersetzt verlangen, einschließlich Reinigungs-, Reparatur-, Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und Sicherheitskosten sowie eines Umsatzausfalls, wenn die Suite nicht neu vermietet werden kann.
  6. Kündigt STACEY aus einem vom Gast zu vertretenden Grund oder aus wichtigem Grund im Sinne dieser Bedingungen, ist STACEY zusätzlich berechtigt, künftige Buchungen des Gastes abzulehnen oder zurückzuweisen, einschließlich bereits bestätigter Buchungen.

§8 Identifizierung des Gastes, Meldepflicht, Check-in

  1. Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erfasst STACEY dessen E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes und zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, insbesondere der Meldepflichten nach dem Bundesmeldegesetz, ist STACEY berechtigt, Angaben aus einem gültigen Ausweisdokument zu verlangen (Personalausweis oder Reisepass bei inländischen Gästen; Reisepass bei ausländischen Gästen) und das Ausfüllen eines Meldescheins zu verlangen. Werden zwei oder mehr Gäste beherbergt, gilt dies für jeden Gast einzeln.
  2. Kann die Identität eines Gastes wegen fehlender oder gefälschter Dokumente oder wegen bewusster Manipulation beim Check-in nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist STACEY berechtigt, die Buchung zu stornieren und dem Gast den Zugang zur Suite zu verweigern.

§9 Weiterverkauf, Untervermietung und unbefugte gewerbliche Nutzung

  1. Der Weiterverkauf, die Vermietung und die Weitervermittlung gebuchter Suiten sind untersagt, insbesondere die Vermittlung von Suiten oder Suitenkontingenten an Dritte zu Preisen oberhalb des tatsächlichen Suitenpreises. Die Abtretung und der Verkauf von Forderungen gegen STACEY sind ebenfalls nicht gestattet. In diesen Fällen ist STACEY berechtigt, die Buchung zu stornieren; ein Anspruch des Gastes auf Erstattung bereits gezahlter Beträge besteht vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht.
  2. Die Untervermietung der Suite, ihre Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbergung sowie die Nutzung von Flächen für Werbung, Interviews, Verkaufsveranstaltungen oder vergleichbare Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von STACEY in Textform. Für Buchungen deutscher Objekte findet § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB keine Anwendung, wenn der Gast kein Verbraucher ist.
  3. Jede Nutzung der Suite zu anderen Zwecken als der Beherbergung, insbesondere jede nicht ausdrücklich von STACEY genehmigte gewerbliche Nutzung, ist untersagt und stellt einen vertragswidrigen Gebrauch dar. In diesen Fällen kann STACEY den Check-in verweigern, den Zugang sperren, den Gast aus der Suite entfernen und den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der Gast trägt alle daraus entstehenden Kosten und Schäden, einschließlich Reinigungs-, Reparatur-, Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und Sicherheitskosten sowie eines Umsatzausfalls, wenn die Suite nicht neu vermietet werden kann.

§10 Technische Ausstattung, Zugangsdaten und Internetnutzung

  1. Die Nutzung eigener Elektrogeräte des Gastes über das Stromnetz der Suite erfolgt auf eigene Gefahr. Störungen oder Schäden an der technischen Ausstattung der Suite, die durch die Nutzung solcher Geräte entstehen, gehen zulasten des Gastes, soweit STACEY die Störung oder den Schaden nicht zu vertreten hat.
  2. Der Zugang zu den Suiten und zu den Gemeinschaftsbereichen erfolgt über persönliche digitale Zugangsdaten (Codes und/oder Zugangskarten). Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden. STACEY kann Zugangsdaten bei Missbrauch, insbesondere bei unbefugter Weitergabe, oder bei einem Sicherheitsbedenken mit sofortiger Wirkung deaktivieren.
  3. STACEY stellt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang bereit. Störungen, etwa durch höhere Gewalt oder Wartung, können nicht ausgeschlossen werden.
  4. Der Gast darf den Internetzugang nicht missbräuchlich nutzen. Missbräuchlich ist insbesondere das rechtswidrige Teilen urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Netzwerke, die Nutzung illegaler Streamingdienste sowie das Einstellen, Abrufen und Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (bei Buchungen in Deutschland insbesondere nach §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast hat die Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt STACEY auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, Schäden und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs durch den Gast oder durch Dritte mit Kenntnis des Gastes entstehen.
  5. Der Gast darf Zugangsdaten zum Internet nicht an Dritte weitergeben. STACEY behält sich vor, den Internetzugang des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

§11 Brandmeldeanlage und Sicherheitseinrichtungen

  1. Im Gebäude sind vernetzte Rauchmelder installiert, die unmittelbar mit der Leitstelle der Feuerwehr verbunden sind („Brandmeldeanlage“). Der Gast haftet für jedes vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage, etwa infolge eines Verstoßes gegen das Rauchverbot oder durch übermäßige Rauchentwicklung beim Kochen bei ausgeschalteter Dunstabzugshaube und geschlossenen Fenstern, in voller Höhe, mindestens in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, etwa der Kosten eines Feuerwehreinsatzes.
  2. Jeder Eingriff in die Brandmeldeanlage, in Rauchmelder oder in andere technische Sicherheitseinrichtungen ist strengstens untersagt und stellt einen vertragswidrigen Gebrauch dar. Zusätzlich zu den tatsächlich entstandenen Kosten kann STACEY eine Pauschale von 150,00 EUR berechnen; dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, und STACEY kann einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen.

§12 Videoüberwachung

  1. Zum Schutz von Sicherheit, Eigentum und Personen betreibt STACEY in den Gemeinschaftsbereichen ihrer Locations eine Videoüberwachung auf Grundlage ihrer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Überwachung beschränkt sich auf Gemeinschaftsbereiche; sie erstreckt sich nicht auf die privaten Suiten. Einzelheiten der Verarbeitung, einschließlich Zwecken, Speicherfristen und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von STACEY, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung über die Startseite abrufbar ist.

§13 Zutritt durch STACEY

  1. STACEY ist berechtigt, die Suite zur wöchentlichen Reinigung und zum Wäschewechsel zu betreten sowie nach Absprache mit dem Gast Reparaturen durchzuführen, Strom- und Wasserzähler abzulesen und die Suite im Zusammenhang mit einer Anschlussvermietung zu besichtigen. Bei Gefahr im Verzug darf STACEY die Suite ohne Zustimmung des Gastes betreten.
  2. Nach vorheriger Ankündigung hat der Gast dem von STACEY beauftragten Dienstleister Zutritt zur Reinigung oder Wartung zu gewähren. Verweigert oder behindert der Gast eine geplante Reinigungs- oder Wartungsmaßnahme, kann STACEY eine Pauschale von 150,00 EUR je Vorfall berechnen; dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, und STACEY kann einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen.

§14 Sorgfaltspflicht und Haftung des Gastes

  1. Der Gast hat die Suite und ihr Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden. Insbesondere hat er übermäßige Verschmutzung zu vermeiden, Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zu halten, damit die Suite im Rahmen der üblichen Reinigungsmaßnahmen sauber und hygienisch gehalten werden kann. STACEY ist berechtigt, dem Gast die Kosten eines erhöhten Reinigungsaufwands, der durch wesentlich übermäßige Verschmutzung oder Unordnung verursacht wurde, in voller Höhe zu berechnen. Kommt der Gast diesen Pflichten auch nach einer Abmahnung in Textform nicht nach, kann STACEY den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen.
  2. Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Umfeld verursacht werden. Der Gast haftet ferner für alle weiteren Schäden und Aufwendungen, die STACEY durch unsachgemäßen Gebrauch der Suite oder eingebrachter Gegenstände entstehen, einschließlich Kosten durch das fahrlässige Auslösen von Brandmeldeanlagen (insbesondere die Kosten eines kostenpflichtigen Feuerwehreinsatzes).
  3. In jeder Suite liegt eine Inventarliste aus, die das vorhandene Inventar ausweist. Der Gast hat diese Liste auf Vollständigkeit zu prüfen und Abweichungen STACEY unverzüglich anzuzeigen. Bei Rückgabe der Suite hat der Gast fehlende Gegenstände zum jeweiligen Zeitwert zu ersetzen.
  4. STACEY ist berechtigt, die Kosten der Beseitigung von Schäden an der Suite oder ihrem Inventar, die vom Gast, Mitreisenden oder Besuchern verschuldet wurden, aus der nach § 3 Absatz 9 geleisteten Kaution zu begleichen. STACEY ermittelt diese Kosten vorab durch Einholung eines Angebots eines geeigneten Fachbetriebs.
  5. Der Gast hat in zumutbarem Umfang an der Behebung eines Schadens mitzuwirken und möglichen Schaden gering zu halten.

§15 Haftung von STACEY

  1. STACEY haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die STACEY zu vertreten hat, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STACEY beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STACEY nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf, „Kardinalpflicht“), und in diesem Fall nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Einer Pflichtverletzung von STACEY steht die ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist.
  2. Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Gelände zur Verfügung gestellt, entgeltlich oder unentgeltlich, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. STACEY ist nicht zur Überwachung des Stellplatzes verpflichtet und haftet für Verlust oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und Fahrräder sowie deren Inhalt nur nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes 1.
  3. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. STACEY ist für deren Zustellung, Aufbewahrung oder Weiterleitung nur nach vorheriger Absprache verantwortlich; ein Verwahrungsvertrag kommt dadurch nicht zustande.

§16 Haftung für eingebrachte Sachen; Fundsachen

  1. STACEY haftet für vom Gast eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 701 ff. BGB). STACEY empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Der Anspruch gegen STACEY erlischt, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung einer eingebrachten Sache nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung anzeigt.
  2. Bringt der Gast Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten im Wert von mehr als 800,00 EUR ein, ist die Haftung von STACEY auf diesen Betrag begrenzt. Bringt der Gast sonstige Sachen im Wert von mehr als 3.500,00 EUR ein, ist die Haftung von STACEY auf das Hundertfache des Preises der gebuchten Suite für einen Tag begrenzt, höchstens jedoch auf 3.500,00 EUR. Sachen, die nicht im verschlossenen Zimmersafe aufbewahrt werden, können, soweit rechtlich zulässig, keinen Anspruch gegen STACEY begründen.
  3. Für Gegenstände, die in Gepäckschließfächern, Waschmaschinen oder anderen öffentlich zugänglichen oder gemeinschaftlich genutzten Bereichen abgestellt oder zurückgelassen werden, übernimmt STACEY keine Haftung, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von STACEY.
  4. Fundsachen werden nur auf Anfrage, auf Gefahr und Kosten des Gastes und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR weitergeleitet. STACEY bewahrt Fundsachen sechs Monate auf; danach werden Gegenstände von erkennbarem Wert an das örtliche Fundbüro übergeben.

§17 Schlussbestimmungen, Hausordnung, Verbraucherstreitbeilegung

  1. Der Vertrag wird in englischer Sprache geschlossen. Diese Bedingungen werden in englischer und deutscher Sprache bereitgestellt; bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich.
  2. Zu diesen Bedingungen gehört auch die Einhaltung der Hausordnung von STACEY, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung über die Startseite abrufbar ist.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Annahme des Angebots von STACEY oder dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von STACEY. Soweit der Gast Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist oder die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, der Sitz von STACEY.
  5. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen ist ausgeschlossen.
  6. STACEY ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
  7. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des Vertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juni 2026.