Anmeldung
Die Anmeldung, Schritt für Schritt
Wer in Deutschland umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Dafür brauchst du zwei Dinge: einen Termin beim Bürgeramt und die Wohnungsgeberbestätigung, die dein Vermieter ausstellen muss. Ohne Anmeldung gibt es keine Steuer-Identifikationsnummer, und ohne die zahlst du zunächst zu viel Lohnsteuer.
Was die Anmeldung ist und warum alles daran hängt
Die Anmeldung ist die Eintragung deiner Adresse im Melderegister. Sie klingt nach Verwaltungskram, ist aber der Schlüssel zu fast allem anderen: Steuer-Identifikationsnummer, Bankkonto, Krankenversicherung, Kindergeld, Bibliotheksausweis, Anwohnerparkausweis. Fast jede Stelle, die deine Adresse braucht, prüft sie gegen das Register.
Besonders teuer wird es bei der Steuer: Ohne Steuer-Identifikationsnummer ordnet dich dein Arbeitgeber in die ungünstigste Lohnsteuerklasse ein und behält entsprechend mehr ein. Das Geld bekommst du später über die Steuererklärung zurück, aber in den ersten Monaten fehlt es auf dem Konto, und genau dann ist es knapp.
Die Frist beträgt zwei Wochen ab Einzug. Sie wird in der Praxis selten verfolgt, wenn man einen Termin nachweisen kann, aber ein Bußgeld ist möglich. Wichtiger als die Frist ist die Terminlage: In Berlin und Hamburg sind Termine knapp, und wer zu spät sucht, wartet Wochen.
Die Wohnungsgeberbestätigung
Ohne dieses Papier geht nichts. Dein Vermieter bestätigt darin, dass du bei ihm eingezogen bist, mit Adresse, Einzugsdatum und seiner Unterschrift. Er ist dazu verpflichtet und muss sie dir innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug geben; eine Gebühr darf er dafür nicht verlangen.
Ein Mietvertrag ersetzt sie nicht, auch wenn das viele annehmen. Das Bürgeramt will genau dieses Formular, und zwar im Original mit Unterschrift.
Die Stelle, an der es für Zugezogene klemmt, ist die Zwischenmiete: Wer bei jemandem zur Untermiete wohnt, braucht die Bestätigung vom Hauptmieter, und der braucht dafür die Erlaubnis seines Vermieters. Viele geben sie nicht, und dann sitzt du in einer Wohnung, in der du nicht gemeldet werden kannst. Frag danach, bevor du zusagst, nicht danach.
Was du zum Termin mitbringst
Die Liste ist kurz, aber jedes Stück muss da sein, sonst schickt man dich zurück.
- Ausweis oder Reisepass, bei Nicht-EU-Bürgern dazu der Aufenthaltstitel oder das Visum
- Die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung im Original
- Das ausgefüllte Anmeldeformular, es gibt es online auf der Seite deiner Stadt
- Bei Familien: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
- Wer gleichzeitig eine Zweitwohnung anmeldet: die Angaben zur Hauptwohnung
Termin bekommen, und was danach passiert
Termine buchst du online auf der Seite deiner Stadt. In Berlin und Hamburg sind sie oft Wochen im Voraus vergeben, es lohnt sich aber, morgens früh zu schauen: Abgesagte Termine tauchen dann wieder auf. Bürgerämter in Außenbezirken haben meist mehr frei als die zentralen, und du darfst in jedes Amt deiner Stadt, nicht nur in das für deine Adresse.
Der Termin selbst dauert zehn Minuten. Du bekommst die Meldebestätigung sofort mit, das ist das Papier, das Bank und Arbeitgeber sehen wollen. Die Steuer-Identifikationsnummer kommt einige Wochen später per Post an deine neue Adresse, automatisch.
Wenn du von einer deutschen Adresse umziehst, musst du dich nicht abmelden. Die Ummeldung erledigt das. Abmelden musst du dich nur, wenn du Deutschland ganz verlässt oder eine Nebenwohnung aufgibst.
Eine Sache lohnt sich direkt nach dem Termin: Bestell dir aus der Meldebestätigung heraus gleich alles, was daran hängt. Bankkonto und Krankenversicherung gehen jetzt, und die Steuer-Identifikationsnummer kannst du, falls der Brief ausbleibt, beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern. Wer das in derselben Woche erledigt, spart sich den zweiten Anlauf.
Und melde deine neue Adresse selbst weiter: Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag, Arbeitgeber, Versicherungen, Bank. Das Melderegister gibt deine Adresse nicht automatisch an alle weiter, nur an einige Behörden.